Transparenzbericht
04. Februar 2026
Bei StartMail setzen wir uns dafür ein, die Privatsphäre unserer Nutzer zu schützen und gleichzeitig die niederländischen Gesetze vollständig einzuhalten.
Wir werden niemals mit freiwilligen Überwachungsprogrammen zusammenarbeiten. Gemäß den in Europa geltenden Gesetzen, die das Recht auf Privatsphäre schützen, können europäische Regierungen Dienstanbieter wie StartMail nicht dazu zwingen, ein flächendeckendes Spionageprogramm für ihre Nutzer einzuführen. Sollte sich das jemals ändern, werden wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um uns dagegen zu wehren.
Wenn Sie sich um staatliche Massenüberwachung sorgen, ist StartMail eine sichere und verlässliche Wahl.
Gemäß niederländischer Vorschriften dürfen wir bestimmten Anfragen ausländischer Strafverfolgungsbehörden zudem nicht nachkommen. Wir werden solche Anfragen stets ablehnen. StartMail bearbeitet ausschließlich Anfragen, die über die zuständigen niederländischen Justizbehörden eingegangen sind und als rechtmäßig verifiziert wurden. In sehr seltenen Fällen können niederländische Behörden mit ausländischen Stellen zusammenarbeiten, sofern die konkrete Anfrage nach niederländischem Recht den internationalen rechtlichen Standards entspricht.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der Statistiken zu den von uns bearbeiteten rechtlichen Anordnungen und den von uns bereitgestellten Informationen.
2025
3 Anfragen
1x: Es konnten keinerlei Informationen zum Konto weitergegeben werden.
2x: Es konnten lediglich sekundäre Informationen weitergegeben werden, beispielsweise Beginn und Ende des Kontos, erstellte Alias-Adressen und begrenzte Zahlungsinformationen.